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Mikro-Windkraft

Grundlagen & Ratgeber Redaktion Mikro-Windkraft · Stand

Kleinwindkraftanlage Plug and Play: Kann ich mein Windrad einstecken?

Inhalt 9 Abschnitte

Kann ich mein Windrad einfach einstecken?

Die kurze Antwort lautet: nein. Eine Kleinwindkraftanlage, die Strom ins Hausnetz einspeisen soll, gehört nicht an eine Schuko-Steckdose. Den Anschluss an die Hausinstallation übernimmt ein Installationsunternehmen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, und der Netzbetreiber muss vor dem Bau Bescheid bekommen. Diese Seite erklärt, warum das so ist und welche Wege es tatsächlich gibt.

Was „Plug and Play“ bei Kleinwind meint

Im Handel steht „Plug and Play“ bei kleinen Windkraftanlagen meist für einen weitgehend vormontierten Bausatz: Rotor, Generator, je nach Angebot ein Laderegler oder Wechselrichter, manchmal ein Mast. Versprochen wird vor allem eine einfache mechanische Montage.

Manche Angebote gehen weiter und werben mit einem Wechselrichter samt Stecker, der „steckdosenfertig“ sein soll. Genau hier endet das, was Sie selbst erledigen können: Das Windrad aufzustellen ist eine Sache, es elektrisch mit dem Hausnetz zu verbinden eine andere.

Warum die Schuko-Steckdose nicht der Weg ist

Eine Haushaltssteckdose ist dafür gebaut, Strom an ein Gerät abzugeben. Wird über sie eingespeist, kehrt sich die Richtung um – mit Folgen, für die Stecker und Stromkreis nicht ausgelegt sind:

  • Spannung an den Steckerstiften: Ein Schuko-Stecker hat offen liegende Stifte. Bei einem Verbraucher sind sie spannungsfrei, sobald der Stecker gezogen ist. Steckt dahinter eine Stromquelle, kann an den Stiften nach dem Ziehen Spannung anliegen, und zwar so lange, bis der Wechselrichter abschaltet. Ob und wie schnell er das tut, hängt allein an seiner Schutztechnik. Der Stecker ist für diese Richtung nicht gebaut.
  • Leitungsschutz: Die Sicherung eines Stromkreises misst nur den Strom, der aus dem Verteiler in die Leitung fließt. Speist ein Gerät an einer Steckdose ein und hängen weitere Verbraucher am selben Stromkreis, kann ein Leitungsabschnitt mehr Strom führen, als die Sicherung misst. Leitung und Sicherung sind für diesen Fall nicht bemessen.
  • Wind ist keine gleichmäßige Quelle: Ein Windrad liefert je nach Böe stark schwankende Leistung und braucht einen Schutz gegen Überdrehzahl. Das stellt Anforderungen an Laderegler, Wechselrichter und Schutztechnik, die eine Steckdose nicht übernimmt.

Dazu kommt das Rechtliche. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) verlangt: „Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen.“ Die elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert und geändert werden, und diese Arbeiten dürfen außer dem Netzbetreiber nur Installationsunternehmen ausführen, die in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Abs. 2 NAV).

Was stattdessen gilt: der Weg zur netzgekoppelten Kleinwindanlage

Soll das Windrad ins Hausnetz einspeisen, führen diese Schritte zum Ziel. Einen Überblick über die Einbindung ins Netz finden Sie auch auf der Seite Kleinwindkraftanlage on Grid.

  • Mitteilung an den Netzbetreiber vor dem Bau: Vor der Errichtung einer Eigenanlage ist dem Netzbetreiber Mitteilung zu machen. Der Anschluss ist mit ihm abzustimmen, und er kann ihn von Maßnahmen zum Schutz vor Rückspannungen abhängig machen (§ 19 Abs. 3 NAV). Seit dem 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber diese Mitteilung auch über ihre Internetseite ermöglichen (§ 19 Abs. 4 NAV).
  • Anschluss durch ein eingetragenes Installationsunternehmen: Die Arbeiten an der Hausinstallation führt eine Elektrofachkraft eines Betriebs aus, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers steht (§ 13 Abs. 2 NAV). Ihr Netzbetreiber kann Ihnen sagen, ob ein Betrieb eingetragen ist.
  • Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105: Für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gilt nach Angabe des VDE FNN die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105. Der VDE nennt kleine Windenergieanlagen ausdrücklich unter den Anlagen am Niederspannungsnetz; die Regel behandelt in einem eigenen Abschnitt den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz). Darüber hinaus darf der Netzbetreiber in seinen Technischen Anschlussbedingungen weitere Anforderungen festlegen (§ 20 NAV). Welche Nachweise Ihr Netzbetreiber für Wechselrichter und NA-Schutz verlangt, klärt Ihr Installationsunternehmen mit ihm.
  • Registrierung im Marktstammdatenregister: Betreiber müssen ihre Stromerzeugungseinheiten im Marktstammdatenregister registrieren, und zwar innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 1 und 5 MaStRV). Nach der Webhilfe des Registers gilt das für alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen unabhängig von der Größe und auch dann, wenn der Strom nur selbst verbraucht wird; Windenergieanlagen sind dort ausdrücklich genannt.
  • Vorrang beim Netzanschluss: Netzbetreiber müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unverzüglich vorrangig an ihr Netz anschließen. Liegen eine oder mehrere Anlagen mit zusammen höchstens 30 Kilowatt auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss, gilt dessen Verknüpfungspunkt als günstigster (§ 8 Abs. 1 EEG).

Gilt die Regel für Balkonkraftwerke nicht auch für Windräder?

Nicht automatisch. Die Erleichterung in § 8 Abs. 5a EEG betrifft ausdrücklich Steckersolargeräte. Das Gesetz definiert ein Steckersolargerät als Gerät, „das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht“ (§ 3 Nr. 43 EEG). Ein Windrad fällt nicht unter diese Begriffsbestimmung.

Auch für Steckersolargeräte gilt die Erleichterung nur „unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen“, und die Registrierungspflicht nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleibt bestehen (§ 8 Abs. 5a EEG).

Die Alternative ohne Netz: Inselbetrieb mit Akku

Wer Windstrom nutzen möchte, ohne das Hausnetz zu berühren, kann eine Inselanlage aufbauen. Das Windrad lädt dabei über einen passenden Laderegler einen Akku, typischerweise mit 12 oder 24 Volt, aus dem Verbraucher etwa im Gartenhaus, auf dem Boot oder im Wohnmobil versorgt werden. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Kleinwindkraftanlage als Inselanlage.

Wichtig ist die Abgrenzung: Als Inselanlage gilt nach der Webhilfe des Marktstammdatenregisters nur eine Anlage, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist. Sowohl die Einspeisung in das als auch der Bezug aus dem öffentlichen Netz müssen dauerhaft technisch ausgeschlossen sein. Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen nur die Netzeinspeisung unterbunden wird, sind in aller Regel mittelbar ans Netz angeschlossen und registrierungspflichtig. Eine echte Inselanlage dagegen muss und kann nicht registriert werden.

So gehen Sie vor

  • Windangebot prüfen: Ob sich ein Standort eignet, entscheidet der Wind vor Ort. Erste Abschätzungen erlaubt der Kleinwindkraftanlage-Rechner.
  • Betrieb wählen: Entscheiden Sie, ob die Anlage ins Hausnetz einspeisen oder als Inselanlage einen Akku laden soll.
  • Netzbetreiber informieren: Bei Netzeinspeisung teilen Sie das Vorhaben vor dem Bau Ihrem Netzbetreiber mit. Netzbetreiber müssen dafür seit 2024 auch einen Weg über ihre Internetseite anbieten.
  • Installationsunternehmen beauftragen: Den Anschluss ans Hausnetz übernimmt ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb, nicht Sie selbst über eine Steckdose.
  • Registrieren: Nach der Inbetriebnahme tragen Sie die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister ein.
  • Mast und Standort klären: Ob der Mast eine Genehmigung braucht, fragen Sie vor dem Kauf bei der Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Kreises nach.

Fazit: „Plug and Play“ endet am Stecker

Eine Kleinwindkraftanlage kann sich mechanisch einfach aufbauen lassen. Elektrisch gilt das nicht: Ein Windrad, das ins Hausnetz einspeist, wird von einem eingetragenen Installationsunternehmen angeschlossen, beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert. Wer ohne diesen Weg Windstrom nutzen möchte, findet ihn in einer echten Inselanlage mit Akku.

FAQ zu Plug-and-Play-Kleinwindkraftanlagen

Kann ich eine Kleinwindkraftanlage einfach in die Steckdose stecken?

Nein. Bei Einspeisung über einen Schuko-Stecker kann an den Stiften nach dem Ziehen Spannung anliegen, bis der Wechselrichter abschaltet, und Leitung und Sicherung des Stromkreises sind für Einspeisung nicht bemessen. Arbeiten an der Hausinstallation dürfen außer dem Netzbetreiber nur Installationsunternehmen ausführen, die in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Abs. 2 NAV).

Muss ich meine Kleinwindkraftanlage beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, wenn sie mit dem Hausnetz verbunden wird. Vor der Errichtung einer Eigenanlage ist dem Netzbetreiber Mitteilung zu machen, und der Anschluss ist mit ihm abzustimmen (§ 19 Abs. 3 NAV). Netzbetreiber müssen diese Mitteilung auch über ihre Internetseite ermöglichen.

Muss eine kleine Windkraftanlage ins Marktstammdatenregister?

Ja, sobald sie unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist, auch bei reinem Eigenverbrauch. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen (§ 5 MaStRV). Ausgenommen sind nur echte Inselanlagen, bei denen Einspeisung und Netzbezug dauerhaft technisch ausgeschlossen sind.

Gilt die Regel für Balkonkraftwerke auch für Windräder?

Nicht automatisch. Die Erleichterung in § 8 Abs. 5a EEG gilt für Steckersolargeräte, die das Gesetz als Geräte aus Solaranlagen, Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker definiert (§ 3 Nr. 43 EEG). Ein Windrad fällt nicht unter diese Begriffsbestimmung.

Gibt es eine Möglichkeit, Windstrom ohne Netzanschluss zu nutzen?

Ja, als Inselanlage: Das Windrad lädt über einen Laderegler einen Akku, typischerweise mit 12 oder 24 Volt, aus dem Verbraucher versorgt werden. Eine solche Anlage darf weder unmittelbar noch mittelbar mit dem Stromnetz verbunden sein.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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